Mutterschutz Schutz für werdende und stillende Mitter

Übliche Anforderungen und Tätigkeiten können während der Schwangerschaft oder Stillzeit belastend beziehungsweise riskanter sein. Werdende und stillende Mütter sowie ihre Kinder sind durch das Mutterschutzgesetz besonders geschützt.

Limit für die Arbeitszeit

Für Schwangere gelten besondere Beschränkungen der Arbeitszeit und für Mehrarbeit. Stillende Mütter können sich für die benötigten Stillzeiten freistellen lassen.

Einschränkungen der Aufgabenbereiche

Für Schwangere müssen Belastungen und Risiken reduziert werden: keine Arbeiten mit Unfallgefahr, zum Beispiel durch Stürzen oder Ausrutschen, keine Belastungen beim Heben, Tragen, Beugen oder durch langes Stehen. Sitzgelegenheiten müssen zur Verügung stehen.

Auch der ungeschützte Umgang mit kosmetischen Mitteln, Desinfektions- und Reinigungsmitteln muss vermieden werden.

Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung

Für werdende und stillende Mütter müssen Sie die Gefährdungen personenbezogen ermitteln und beurteilen.