Erste Hilfe bei kleinen Verletzungen

Bei kleinen Verletzungen sind Erste-Hilfe-Maßnahmen meistens ausreichend. An den Eintrag ins Verbandbuch denken.

Wo ist das Verbandmaterial?

Für einen Friseursalon reicht der „Kleine Verbandkasten für Betriebe“ nach DIN 13157 (Typ C). Der Verbandkasten oder das Verbandmaterial muss leicht zugänglich und der Aufbewahrungsort gut sichtbar gekennzeichnet sein.

Das Verbandmaterial hat teilweise ein Verfallsdatum und darf danach nicht mehr verwendet werden. Abgelaufenes, beschädigtes oder verschmutztes Verbandmaterial austauschen, verbrauchtes ersetzen.

Weitere Informationen zum vorgeschriebenen Verbandmaterial finden Sie in der DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“.

Wozu ein Verbandbuch führen?

Zur Organisation der Ersten Hilfe gehört es auch, ein Verbandbuch zu führen. Hier müssen alle – auch die kleinen – Verletzungen und Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden. Das ist im Interesse der Versicherten: So können nämlich spätere Folgen, wie beispielsweise eine Infektion, auf die Verletzung bei der Arbeit zurückgeführt werden und die BGW als Versicherung einspringen.

Wohin zur ärztlichen Behandlung?

Wer wegen einer Verletzung ärztliche Behandlung benötigt, muss für Krankmeldung und Behandlung in der Regel zu einem Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin, beispielsweise in der Unfallambulanz eines Krankenhauses. Adressen von durchgangsärztlichen Praxen in Ihrer Nähe finden Sie in der Datenbank Gesetzlichen Unfallversicherung.

Vorgeschrieben ist auch ein Aushang mit grundlegenden Erste-Hilfe-Informationen, Notrufnummern und Adressen von durchgangsärztlichen Praxen und berufsgenossenschaftlich zugelassenen Kliniken. Als Vordruck können Sie die "Anleitung zur Ersten Hilfe" der gesetzlichen Unfallversicherungen nutzen.