Zugangskontrolle zum Haus und zur Notaufnahme
Primäres Ziel
Unbefugte können sich nicht unbemerkt Zugang zum Haus und zur Notaufnahme verschaffen, insbesondere nicht nachts.
Anforderungen an die Zutrittskontrolle
- Der Zugang zur Anmeldung, zum Wartebereich und zu den Behandlungsräumen kann von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eingesehen werden, zum Beispiel:
- Die Eingänge sind über – bruchsichere – Scheiben einsehbar.
- Es können beispielsweise auch Kamerasysteme in Eingangsbereichen und gegebenenfalls in Fluren zur Notaufnahme installiert werden.
- Der Zutritt ist von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen über elektrische Türsysteme steuerbar, ohne dass sie selbst sichere Bereiche verlassen müssen.
- Da es üblicherweise auch einen Zugang über die Liegendanfahrt und mindestens einen Zugang über das Haus gibt, sollten diese nachts ebenfalls ausreichend einsehbar und der Zutritt steuerbar sein.