Zugangskontrolle zum Haus und zur Notaufnahme

Primäres Ziel

Unbefugte können sich nicht unbemerkt Zugang zum Haus und zur Notaufnahme verschaffen, insbesondere nicht nachts.

Anforderungen an die Zutrittskontrolle

  • Der Zugang zur Anmeldung, zum Wartebereich und zu den Behandlungsräumen kann von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eingesehen werden, zum Beispiel:
    • Die Eingänge sind über – bruchsichere – Scheiben einsehbar.
    • Es können beispielsweise auch Kamerasysteme in Eingangsbereichen und gegebenenfalls in Fluren zur Notaufnahme installiert werden.
  • Der Zutritt ist von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen über elektrische Türsysteme steuerbar, ohne dass sie selbst sichere Bereiche verlassen müssen.
  • Da es üblicherweise auch einen Zugang über die Liegendanfahrt und mindestens einen Zugang über das Haus gibt, sollten diese nachts ebenfalls ausreichend einsehbar und der Zutritt steuerbar sein.