Die Vertreterversammlung besteht aus 60 Mitgliedern und einer entsprechenden Zahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern (paritätisch besetzt).
Der Vorstand ist das Exekutivorgan der BGW. Er besteht aus je 13 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die Selbstverwaltungsorgane der BGW haben zur Erledigung einzelner Aufgaben sowie zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse verschiedene Ausschüsse gebildet.
In ihrem Schwerpunktprogramm beschreibt die BGW alle sechs Jahre die geplanten Tätigkeitsschwerpunkte.
Alle sechs Jahre bestimmen Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wer ihre Interessen in der Sozialversicherung vertreten soll.
Hier können Sie uns Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen mitteilen.