Am 31.5.2023 ist der offizielle Wahltermin der Sozialwahlen.
Im Rahmen der Friedenswahl bei der BGW gelten die Kandidatinnen und Kandidaten mit Ablauf des Wahltermins als gewählt.
Am 31.5.2023 ist der offizielle Wahltermin der Sozialwahlen.
Im Rahmen der Friedenswahl bei der BGW gelten die Kandidatinnen und Kandidaten mit Ablauf des Wahltermins als gewählt.