Es gibt mehr als 9,3 Millionen Versicherte – aber wer steuert eigentlich diese große Gemeinschaft? Die Selbstverwaltung lenkt und kontrolliert das Verwaltungsgeschäft.

Die Organe der Selbstverwaltung sind Vertreterversammlung und Vorstand. Beide sind paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder – also der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – sowie der Versicherten, das heißt der Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen, besetzt. Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Berufsgenossenschaft. Sie beschließt für Unternehmen und Versicherte verbindliche Rechtsnormen wie die Satzung und Unfallverhütungsvorschriften. Zudem stellt sie den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan fest.