Artikel 5: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Eingliederung statt Ausgliederung – Unterstützung beim BEM
(Dieser Artikel wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.)
Wenn gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftigte durch geeignete Maßnahmen im Betrieb wieder adäquat eingesetzt werden können, profitieren davon nicht nur die betroffenen Personen. BEM rechnet sich auch für die Betriebe. Die Sozialversicherungsträger können Unternehmen beim Aufbau von Strukturen und Prozessen unterstützen, um ein BEM nachhaltig im Betrieb durchzuführen.