Geräte und Anlagen
Alle elektrischen Geräte und Anlagen, die in Ihrem Betrieb eingesetzt werden, müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die technischen Geräte und Anlagen in Ihrem Unternehmen und tragen Sie die entsprechenden Prüfungen und Fristen in den Bestands- und Wartungsplan ein.
Medizinprodukte
Da für Medizinprodukte besondere Vorschriften gelten, tragen Sie diese in das Bestandsverzeichnis für Medizinprodukte ein.
Falls sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit ergibt, eine Betriebsanweisung für Arbeitsmittel zu erstellen, nutzen Sie hierfür das Formblatt Betriebsanweisung gemäß § 12 BetrSichV.
Denken Sie auch daran, die Prüfprotokolle aufzubewahren und abzuheften.
Tipp: Branchenspezifische Vorschriften und Regeln zum Thema Geräte und Anlagen finden Sie in den Medien BGW check sowie auf den Seiten zur Gefährdungsbeurteilung.