Krane
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für
- Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,
- Krane auf Seeschiffen,
- Schwenkarmaufzüge auf Baustellen und Doppelrahmenstützenaufzüge auf Baustellen.