Benutzung von Fuß- und Knieschutz
Artikelnummer: DGUV Regel 112-191
Diese DGUV Regel erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) hinsichtlich der Benutzung von Fuß- und Knieschutz.
In dieser Regel sind die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung berücksichtigt.
Diese DGUV Regel findet Anwendung auf die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Fußschutz, z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe, sowie auf den Knieschutz.