Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

Artikelnummer: DGUV Regel 112-199

Die Regel bietet Unternehmerinnen und Unternehmern eine fundierte Hilfestellung bei der Auswahl und Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten. 

Diese Rettungssysteme schützen Personen vor einem weiteren Absturz während des Rettungsvorgangs.

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