Benutzung von Fuß- und Knieschutz

Artikelnummer: DGUV Regel 112-991

Diese DGUV Regel erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) hinsichtlich der Benutzung von Fuß- und Knieschutz.

In dieser Regel sind die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung berücksichtigt.

Diese DGUV Regel findet Anwendung auf die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Fußschutz, z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe, sowie auf den Knieschutz.


Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Fußschutz
  2. Sicherheitsschuhe
  3. Schutzschuhe
  4. Berufsschuhe
  5. Gamaschen
  6. Knieschutz

Im Anhang dieser DGUV Regel finden Sie folgende Arbeitshilfen:

  • Anhang 1: Gefährdungsermittlung und Maßnahmen
  • Anhang 2: Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung
  • Anhang 3: Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von Knieschutz
  • Anhang 4: Allgemeine Informationen zum Schuhaufbau
  • Anhang 5: Prüfgrundsätze für Gamaschen als Schutz bei Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen (Stand: 9. Dezember 2003)
  • Anhang 6: Vorschriften und Regeln
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