Formaldehyd in Haarglättungsmitteln - das Bundesinstitut für Risikobewertung klärt auf
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, Haarglättungsmittel, die Formaldehyd (in teilweise hohen Konzentrationen) enthalten, nicht zu verwenden.
Bei der Untersuchung mehrerer Proben von neuartigen Haarglättungsmitteln haben die Überwachungsbehörden der Bundesländer festgestellt, dass die Mittel freies Formaldehyd in höheren Konzentrationen zwischen 1,7 und 1,8 Prozent enthalten.
Nach einer Bewertung vom BfR wurde Formaldehyd als krebserzeugend beim Menschen eingestuft. Des Weiteren hat der Stoff hat eine stark reizende Wirkung auf Augen, Haut und Schleimhäute und besitzt ein hohes allergenes Potenzial. Formaldehyd als Wirkstoff ist für die Anwendung in Haarglättungsmitteln in der Europäischen Union nicht zugelassen. Die BGW unterstützt diese Bemühungen.
Hierzu wurde ein Kurzartikel "Haarglättungsmittel: Mit Formaldehyd gesundheitsschädlich" veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt. Des Weiteren steht auf dem Portal des Bundesinstitut für Risikobewertung eine Stellungnahme "Formaldehyd in Haarglättungsmitteln" zur Verfügung.