Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung von selbstständig Tätigen in der Bereitschaftspflege

Die Sozialversicherung sieht eine besondere Pflichtversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vor. Das betrifft viele Selbstständige.

Zu den bei der BGW pflichtversicherten Personen gehören alle Beschäftigen sowie Personen, die selbstständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind. Dies gilt unabhängig vom Umfang der ausgeübten Tätigkeit.

Die selbstständig Tätigen haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich freiwillig höher zu versichern.

Selbstständig Tätige in der Bereitschaftspflege gehören grundsätzlich zu den bei der BGW Pflichtversicherten.