Höherversicherung für Pflichtversicherte - Merkblatt und Antrag

Die selbstständig Tätigen im Bereich des Gesundheitswesens (Massage, Krankengymnastik, Fußpflege, Hebammen etc.) und der Wohlfahrtspflege (Unternehmerinnen und Unternehmer von Tageseinrichtungen für Kinder etc.) sind kraft Gesetzes, die Unternehmerinnen und Unternehmer des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung und deren im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten sind kraft Satzung bei der BGW versichert.