Was ist zu beachten?

Arbeitgebende müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob Feuchtarbeit vorliegt und, wenn ja, in welchem Umfang. Die Gefährdungsbeurteilung hilft, Gefährdungen zu erkennen und Arbeitsschutzmaßnahmen effektiv zu planen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen im Berufsalltag sind die Beschäftigten zu unterweisen.