Wie informiere ich die BGW über meine Arbeitsschutzbetreuung?
Die BGW benötigt einen der folgenden Nachweise:
- formlose Erklärung zur Durchführung der Betreuung
- Kopie des gültigen Betreuungsvertrags mit einem Betriebsarzt bzw. einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Teilen Sie uns mit, welches Ihre Betreuungsform ist und wer die Arbeitsschutzfachleute (Betriebsarzt und Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit) sind, die Sie engagiert haben. Nutzen Sie das Online-Formular "Arbeitsschutzbetreuung Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung melden" unter "Meine BGW" im erweiterten Unternehmerservice "Mein Unternehmen".