Wie erfolgt die Lastenverteilung?

Jede Berufsgenossenschaft bringt grundsätzlich Rentenlasten in etwa der Höhe ihrer "Strukturlast" auf. Diese entspricht der Belastung, die die Berufsgenossenschaft hätte, wenn sie stets die gleiche Anzahl an Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verzeichnet hätte wie im aktuellen Jahr. Der Teil der tatsächlichen eigenen Rentenlasten, der diesen mathematisch ermittelten Wert übersteigt, muss aus dem Solidartopf aller Berufsgenossenschaften abgedeckt werden. Manche Berufsgenossenschaften – darunter die BGW – kommen aber für eine höhere Strukturlast auf, als sie derzeit tatsächliche alte Rentenlasten tragen müssen. Sie bringen also mehr in den Solidartopf ein, als sie für sich benötigen, und tragen damit bereits einen Teil der Last anderer mit.

Was nach Einfließen der Strukturlasten aller Berufsgenossenschaften in den Solidartopf übrig bleibt ("Überaltlast"), wird dann verteilt. Als Schlüssel hierfür hat der Gesetzgeber festgelegt: 70 Prozent der Überaltlast werden nach Entgelten – also wirtschaftlicher Leistungskraft – verteilt, 30 Prozent nach Neurenten, also nach dem Risiko.

Weitere Erläuterungen finden Sie auf unserer Seite zur Lastenverteilung.