Wer bezahlt den Hautschutz (Handschuhe, Hautmittel)?
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist verpflichtet, die für die berufliche Tätigkeit notwendigen Hautmittel (Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungspräparate) und Handschuhe zur Verfügung zu stellen und deren Kosten zu tragen.
Weitere Informationen finden sich in der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen" unter Punkt 5.5(2).