Arbeitsmedizinische Unterweisungspflicht? Was ist das?

Arbeitsmedizinische Unterweisungspflicht bedeutet, dass eine allgemeine arbeitsmedizinische Unterweisung im Betrieb regelmäßig durch den Arbeitgeber/der Arbeitgeberin zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang spricht man auch von allgemeiner arbeitsmedizinischer Vorsorge. Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin kann bei Bedarf hinzugezogen werden. In die Unterweisung sollte auch eine Erfolgskontrolle eingebaut werden. Die BGW bietet dazu Materialien an. Häufig arbeiten Betriebe mit Unterweisungsordnern, in denen alle Materialien gesammelt und die Unterweisung dokumentiert werden. Damit ist die Unterweisungspflicht erfüllt, nicht jedoch andere Verpflichtungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge wie Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin (Beratung, ggf. Untersuchung, Impfangebot, Biomonitoring) und die Auswertung der Ergebnisse zur Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.