Arbeitsmedizinische Unterweisungspflicht? Was ist das?

Arbeitsmedizinische Unterweisungspflicht bedeutet, dass eine allgemeine arbeitsmedizinische Information zu gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen, Anlässe und Inhalt der Vorsorgen im Betrieb regelmäßig durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat. Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin soll an den Unterweisungsinhalten mitwirken und kann bei Bedarf hinzugezogen werden. In die Unterweisung sollte auch eine Erfolgskontrolle eingebaut werden, damit sichergestellt werden kann, dass die Inhalte verstanden und umgesetzt werden können. Die BGW bietet dazu Materialien an. Häufig arbeiten Betriebe mit Unterweisungsordnern in Papier oder digital, in denen alle Materialien gesammelt und die Unterweisung dokumentiert werden. Damit ist die Unterweisungspflicht erfüllt.