Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Thema: „Steuern und Absetzbarkeit“
Die Beiträge, die ein Unternehmer oder eine Unternehmerin (Einzelunternehmer/-in oder Gesellschafter/-in einer Personengesellschaft) für die Höherversicherung an die gesetzliche Unfallversicherung entrichtet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Die Beiträge, die ein pflichtversicherter Unternehmer oder eine pflichtversicherte Unternehmerin (Einzelunternehmer/-in oder Gesellschafter/-in einer Personengesellschaft) an die gesetzliche Unfallversicherung entrichtet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Die Beiträge, die ein freiwillig versicherter Unternehmer bzw. eine freiwillig versicherte Unternehmerin (Einzelunternehmer/-in oder Gesellschafter/-in einer Personengesellschaft) an die gesetzliche Unfallversicherung entrichtet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Im Unternehmen ohne arbeitsvertragliche Vereinbarungen tätige Ehegattinnen und Ehegatten sind steuerlich in der Regel keine Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer. Deren Beiträge sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig.