Gefährdungsbeurteilung monoklonaler Antikörper der ATC-Klasse L01XC

Bei Tätigkeiten mit Arzneimitteln muss der Apotheker bzw. die Apothekerin die Gefährdungen für die Beschäftigten ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen.

Zum Gefährdungspotenzial von monoklonalen Antikörpern gibt es bisher wenig Informationen. Ziel dieser Arbeit war es daher, auf Grundlage des derzeitig international verfügbaren Wissensstandes die monoklonalen Antikörper der ATC Klasse L01XC nach den Kriterien des Gefahrstoffrechtes zu bewerten. Im Ergebnis sind alle monoklonalen Antikörper fruchtschädigend, Gemtuzumab Ozogamicin ist zusätzlich erbgutverändernd. Die Exposition ist - von Unfallereignissen abgesehen - nur durch inhalative Aufnahme gegeben. Mit diesen Angaben kann das Unternehmen die für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen nach Gefahrstoffverordnung und Mutterschutzarbeitsverordnung treffen. Die Vorgehensweise und das Konzept zur Ableitung der Bewertungen werden umfassend dargestellt und diskutiert.

Der vollständige Beitrag "Gefährungsbeurteilung monoklonaler Antikörper der ATC-Klasse L01XC" ist erschienen in der Zeitschrift Krankenhauspharmazie, 30. Jahrgang, Heft 9, September 2009, S. 441-453.