• Warum ist diese Unterscheidung wichtig? Generell lässt sich sagen: Je nachhaltiger Tätigkeiten in die Wohnung von Beschäftigten verlagert werden, desto mehr rechtliche Regelungen sind zu beachten. Ein Telearbeitsplatz unterliegt daher grundsätzlich den Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz im Büro.