Kraftbetriebene Maschinen
In vielen Arbeitsbereichen gehen Beschäftigte mit Maschinen um, die bei ungenügenden Sicherheitsmaßnahmen oder falscher Bedienung Verletzungsgefahren bergen.
Diese Maschinen müssen daher immer die aktuellen Sicherheitsvorschriften erfüllen.
Technische Maßnahmen
- Die Maschinen müssen dem Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheitsanforderungen entsprechen. Die Vorgaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung einhalten.
- Herstellerunterlagen nutzen. Maschinen gegebenenfalls nachrüsten und dabei die Herstellerunterlagen benutzen.
- Fest installierte Maschinen müssen gegen ein unbefugtes Benutzen gesichert sein. Ist dies nicht der Fall, sind die Maschinen nachzurüsten.
- Ungeschützte und unkontrolliert bewegte Maschinenteile und Materialen sichern.
Organisatorische Maßnahmen
- Auf Grundlage der Betriebsanleitungen arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen erstellen.
- Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte anweisen, kraftbetriebene Maschinen vor Arbeitsbeginn auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, ist die Maschine stillzulegen und der Vorgesetzte zu informieren, der die notwendigen weiteren Maßnahmen einzuleiten hat.
- Für alle Maschinen Wartungs- und Prüfpläne erstellen und diese vorliegen haben. Wartungen und Prüfungen durch entsprechend ausgebildete Personen veranlassen.
- Bei Bedarf an den Arbeitplätzen durch Piktogramme auf das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung hinweisen.
- Sofern nötig, geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Personenbezogene Maßnahmen
- Anweisen, Maschinen vor Arbeitsbeginn zu prüfen, gegebenenfalls zu reparieren oder zu entsorgen und unbrauchbar zu machen.
- Mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
- Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.
Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.