Arbeitsmittel

In der Textilpflege gehen Beschäftigte mit Arbeitsmitteln und Vorrichtungen um, die bei ungenügenden Sicherheitsmaßnahmen oder falscher Bedienung Verletzungsgefahren bergen.

Diese Arbeitsmittel und Vorrichtungen müssen daher immer den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen. An heißen Oberflächen besteht Verbrennungsgefahr.

Technische Maßnahmen

  • Arbeitsmittel und Vorrichten so auszuführen, dass Gefährdungen vermieden werden.
  • Betriebsbedingte heiße Oberflächen an Arbeitsmitteln und Betriebsmitteln sind durch Isoliermaterial oder zusätzliche Verdeckungen so zu sichern, dass als höchste Temperatur bei Metall 60°C, bei Kunststoffen 85° C und bei Holz 110°C nicht überschritten wird.
  • Arbeitsmittel und Vorrichtungen entsprechend nachzurüsten.

Organisatorische Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Beschäftigten geeignete Arbeitsmittel für ihre Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen. Die Ausstattung entsprechend ergänzen.
  • Die Einhaltung der Vorgaben für den Bau und die Ausrüstung bei der Konstruktion von Vorrichtungen dokumentieren. Gegebenenfalls Betriebsanleitung und eine Konformitätserklärung erstellen.
  • Auf Grundlage der Betriebsanleitungen arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen erstellen.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Anweisen, Arbeitsmittel und Vorrichtungen vor Arbeitsbeginn zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, sind Vorgesetzte zu informieren, die notwendige weitere Maßnahmen einzuleiten haben.
  • Mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.