Überfälle
Prüfen Sie im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung, ob und unter welchen Voraussetzungen Alleinarbeit möglich ist. Treffen Sie Maßnahmen für die Alleinarbeit. Ein Notfallplan zum Beispiel für den Umgang mit Gewaltereignissen beschreibt, was nach einem Vorfall zu tun ist – mit Informationen zur Rettungskette und Notruftelefonnummern, betrieblichen Ansprechpersonen und mehr.