Gesetzlicher Auftrag
Der gesetzliche Auftrag der BGW umfasst die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, verbunden mit der Maßgabe zur Überwachung und Beratung der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Versicherten. Außerdem beinhaltet der gesetzliche Auftrag eine optimale Rehabilitation und Entschädigung im Schadensfall.