Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln
Artikelnummer: DGUV Regel 101-019
Diese BG-Regel findet Anwendung auf den Umgang mit Reinigungsund Pflegemitteln, die bei der Reinigung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie deren Einrichtungen eingesetzt werden, einschließlich Feuchtarbeiten.
Diese BG-Regel enthält unter anderem folgende Themen:
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Pflichten des Unternehmers (beispielsweise Gefährdungsermittlung, Schutzmaßnahmen, Unterweisungen)
- Pflichten der Versicherten sowie Mitverantwortung des Auftraggebers
- Zeitpunkt der Anwendung
Im Anhang befinden sich folgende Informationen:
- Beispiele für Gefahrstoffverzeichnisse
- Produkt-Code für Reinigungs- und Pflegemittel
- Umgangsregelungen für Reinigungs- und Pflegemittel
- Allgemeine Betriebsanweisung für Reinigungs- und Pflegearbeiten