Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln

Artikelnummer: DGUV Regel 101-019

Diese BG-Regel findet Anwendung auf den Umgang mit Reinigungsund Pflegemitteln, die bei der Reinigung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie deren Einrichtungen eingesetzt werden, einschließlich Feuchtarbeiten.

Diese BG-Regel enthält unter anderem folgende Themen:

  • Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  • Pflichten des Unternehmers (beispielsweise Gefährdungsermittlung, Schutzmaßnahmen, Unterweisungen)
  • Pflichten der Versicherten sowie Mitverantwortung des Auftraggebers
  • Zeitpunkt der Anwendung

Im Anhang befinden sich folgende Informationen:

  • Beispiele für Gefahrstoffverzeichnisse
  • Produkt-Code für Reinigungs- und Pflegemittel
  • Umgangsregelungen für Reinigungs- und Pflegemittel
  • Allgemeine Betriebsanweisung für Reinigungs- und Pflegearbeiten
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Titel: Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln
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