Gesetzliche Unfallversicherung - Kontaktdaten Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung
Aufgabe der Bezirksverwaltungen ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu entschädigen. Unfall- und Berufskrankheitenmeldungen müssen daher an die Bezirksverwaltungen gerichtet werden.
Die Zuständigkeit richtet sich nach den ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl. Um herauszufinden, welche Bezirksverwaltung für Sie zuständig ist, nutzen Sie bitte die Suche.