Branche Fleischwirtschaft - Handwerk
Artikelnummer: DGUV Regel 110-011
Die DGUV Regel 110-011 „Branche Fleischwirtschaft - Handwerk“ unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer im Fleischerhandwerk dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und weitere verbindliche Regelungen konkret anzuwenden.
Neben allgemeinen Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten im Betrieb fasst sie übergreifende Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsmittel der Branche zusammen. Für alle typischen Arbeitsplätze von der Schlachtung über Fleischbe- und -verarbeitung bis hin zum Verkauf stellt die DGUV Regel spezifischen Gefährdungen die passenden Maßnahmen und Lösungsansätze gegenüber und gibt damit wertvolle praxisnahe Hilfestellungen.
Eine gedruckte Version erhalten Sie bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
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