Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen, in Kindertagespflege, Schüler und Studierende

Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen:

  • Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Trägerin oder Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 SGB VIII oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen,
  • Kinder während der Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne von § 23 SGB VIII.
  • Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,
  • Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen.