Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen, in Kindertagespflege, Schüler und Studierende
Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen:
- Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Trägerin oder Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 SGB VIII oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen,
- Kinder während der Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne von § 23 SGB VIII.
- Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,
- Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen.