Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Kindertagespflegepersonen, Tagesmütter und Tagesväter

Die Sozialversicherung sieht eine besondere Pflichtversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vor.

Zu den bei der BGW pflichtversicherten Personen gehören unabhängig vom Umfang der ausgeübten Tätigkeit, alle Beschäftigen sowie Personen, die selbstständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind.

Die selbstständig Tätigen haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich freiwillig höher zu versichern.

Kindertagespflegepersonen sowie Tagesmütter und Tagesväter gehören grundsätzlich zu den selbstständig Tätigen, die bei der BGW pflichtversichert sind. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen zum Versicherungsschutz in der Kindertagespflege.