Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung: Zusätzlicher Fragebogen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH, Mini-GmbH und der GmbH und Co.KG
Die BGW bietet den ihr zugehörigen Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen umfassenden Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Wird ein Unternehmen eröffnet oder eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, so sollten sich die Unternehmerin oder der Unternehmer innerhalb einer Woche bei der BGW anmelden.
Bei Änderungen im Unternehmen, zum Beispiel Gesellschafterinnen- oder Gesellschafterwechsel, Einstellung eines Unternehmensteils und so weiter, sollte dies schnellstmöglich der BGW angezeigt werden (Frist von 4 Wochen).