Unterweisung: Von der Pflicht zur Kür BGW magazin 3/2026
Unterweisungen sind ein echter "Lifehack" für die Gesundheit am Arbeitsplatz. Dabei existieren viele Mythen und Vorbehalte. Was stimmt?
Mythos: Unterweisungen braucht es nur, wenn besondere Risiken bestehen.
Das stimmt so nicht. Unterweisungen sind in allen Unternehmen und Arbeitsbereichen vorgeschrieben. Mit gutem Grund: Bei der Arbeitssicherheit muss stets der Faktor Mensch einbezogen werden. Auch Alltägliches kann Risiken bergen – umso besser, wenn Beschäftigte wissen, worauf es ankommt. Das gilt besonders für Neulinge im Betrieb. Aber auch das erfahrene Team benötigt regelmäßige Auffrischungen. Bei der Themenauswahl hilft die Gefährdungsbeurteilung.
Mythos: Bei Büroarbeit kann nichts passieren.
Leider doch: So stehen beispielsweise Unfälle durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen an der Spitze der Unfallstatistik. Und von schlecht eingestellten Bildschirmen bis hin zu monotonen Körperhaltungen gibt es einiges, was im Arbeitsalltag möglicherweise aus dem Blick gerät, langfristig aber zu gesundheitlichen Beanspruchungen führen kann. Eine Unterweisung zeigt Beschäftigten, was sie für ihre eigene Gesundheit tun können und wie sie ergonomische Büroausstattung richtig nutzen.
Mythos: Das macht doch alles die Fachkraft für Arbeitssicherheit …
Ein häufiges Missverständnis! Die Verantwortung für Unterweisungen liegt allein bei der Unternehmensleitung. Sie kann die Aufgabe im Rahmen der Pflichtenübertragung an Führungskräfte delegieren. Wichtig sind die nötigen Weisungsrechte gegenüber den Beschäftigten. Zwar können Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder andere fachkundige Personen bei Unterweisungen beraten und unterstützen, aber einfach alles übernehmen können sie nicht.
Mythos: Es reicht alle paar Jahre.
Regelmäßig unterweisen ist Pflicht – mindestens einmal jährlich; je nach Anlass auch häufiger. Ziel ist es, Wissen rund um die Gesundheit nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Zu bedenken ist auch, dass sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebungen heute oft schneller als früher verändern. Von Homeoffice über Automatisierung bis hin zu Lithium-Ionen-Akkus: Es lohnt sich, regelmäßig mit den Beschäftigten über sicheres und gesundes Arbeiten zu sprechen. Kurze, aber häufigere Unterweisungseinheiten sind dabei motivierender als seltene lange.
Mythos: Das interessiert eh niemanden.
Es kommt auf das Wie an: Eine gute Unterweisung ist vor allem praxisnah und bezieht die Beschäftigten ein. Sie kann zum Beispiel in eine Dienstbesprechung integriert werden. Vielleicht schauen sich alle gemeinsam vor Ort eine bestimmte Arbeitssituation an? Auch neue Methoden wie das interaktive BGW Online Escape Game für die Pflege bieten sich an. Übrigens muss die Unterweisung die Möglichkeit für ein persönliches Gespräch bieten und konkreten Arbeitsplatzbezug aufweisen. Digitale Lernangebote können aber unterstützend zum Einsatz kommen.
Eine Umfrage zeigt: 76 Prozent der abhängig Beschäftigten wurden nach eigenen Angaben innerhalb der letzten zwölf Monate von ihren Arbeitgebenden unterwiesen. Das heißt auch: Fast ein Viertel hat keine Unterweisung erhalten oder kann sich nicht daran erinnern.
- 33 % : Ja, ich habe schriftliche und/oder Online-Informationen erhalten
- 30 % : Ja, ich wurde persönlich unterwiesen
- 13 %: Ja, ich wurde persönlich unterwiesen und habe schriftliche und/oder Online-Informationen erhalten
- 20 %: Nein
- 4 %: Weiß nicht
Quelle: DGUV-Barometer Arbeitswelt 2026
Von: Anja Hanssen