Um welche Aufgaben geht es eigentlich?
Unter anderem darum,
- Gefährdungen zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen,
- Anweisungen zu geben und sonstige Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu treffen,
- notwendige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass diese von den Beschäftigten genutzt wird,
- eine wirksame Notfallorganisation wie Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung sicherzustellen,
- mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit beziehungsweise der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt zusammenzuarbeiten,
- die arbeitsmedizinische Vorsorge oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen,
- die Beschäftigten ausreichend und angemessen zu unterweisen.