Um welche Aufgaben geht es eigentlich?

Unter anderem darum,

  • Gefährdungen zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen,
  • Anweisungen zu geben und sonstige Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu treffen, 
  • notwendige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass diese von den Beschäftigten genutzt wird,
  • eine wirksame Notfallorganisation wie Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung sicherzustellen,
  • mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit beziehungsweise der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt zusammenzuarbeiten,
  • die arbeitsmedizinische Vorsorge oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen,
  • die Beschäftigten ausreichend und angemessen zu unterweisen.