Lässt sich die komplette Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz übertragen?
Nein, die unternehmerische Verantwortung kann nie vollkommen abgegeben werden. Insbesondere die Kontroll- und Aufsichtspflicht bleibt immer erhalten. Unternehmerinnen und Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass die übertragenen Pflichten auch tatsächlich umgesetzt werden.