Lässt sich die komplette Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz über­tragen?

Nein, die unternehmerische Verantwortung kann nie vollkommen abgegeben werden. Insbesondere die Kon­troll- und Aufsichtspflicht bleibt immer erhalten. Unternehmerinnen und Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass die übertragenen Pflichten auch tatsächlich umgesetzt werden.