Versicherungsfreie Personen (z. B. selbstständige Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Tierärzte, Kosmetiker, Tätowierer)
Ehegatten und Ehegattinnen, die als Ärzte/-innen, Zahnärzte/-innen, Tierärzte/-innen, Psychologische Psychotherapeuten/-innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Heilpraktiker/-innen oder Apotheker/-innen in dem Unternehmen ihres Partners oder ihrer Partnerin mitarbeiten (§ 4 Abs. 3 SGB VII), ohne jedoch Beschäftigte zu sein, können auf schriftlichen Antrag eine freiwillige Versicherung bei der BGW abschließen und dadurch den umfassenden Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Ehegatten und Ehegattinnen, die in Unternehmen des Veterinärwesens oder in Kosmetikunternehmen, Tätowier-, Sonnen-, Piercingstudios, Schlankheitsinstituten oder als Thanatologen und Visagisten tätig werden, sind ebenfalls nicht pflichtversichert.
Ohne den Abschluss einer freiwilligen Versicherung haben diese Ehegatten und Ehegattinnen keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.