Kurzfristige Vergabe der Unternehmensnummer (z.B. bei Sofortmeldepflicht)
In Ausnahmefällen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen der Beantragung einer Betriebsnummer auf die kurzfristige Vergabe einer Unternehmensnummer angewiesen, zum Beispiel im Zuge der Sofortmeldepflicht. Dafür hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den Service Onlinevergabe der Unternehmensnummer (SOV) eingerichtet. Das Vorgehen ist wie folgt:
- Bei der Bundesagentur für Arbeit kann ausschließlich online über den Betriebsnummern-Service eine Betriebsnummer beantragt werden. Dabei ist die Angabe der Unternehmensnummer zwingend erforderlich.
- Sollte noch keine Unternehmensnummer vorhanden sein, wird im Betriebsnummern-Service ein Link angeboten, von dem aus sich der Service Onlinevergabe der Unternehmensnummer aufrufen lässt. Damit können Arbeitgebende direkt eine Unternehmensnummer erhalten.