Die einheitliche Unternehmensnummer
Die bisherigen Kundennummern von Unternehmen wurden auf ein einheitliches Format umgestellt und heißen nun "Unternehmensnummer". Dies betrifft nicht nur die BGW, sondern alle Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Die Zusammenführung diverser Mitgliedsnummernformate schafft die Grundlage für einen gemeinsamen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung. Die einheitliche Unternehmensnummer löst deshalb die bisherige Kunden- beziehungsweise Mitgliedsnummer ab. Betriebe benötigen sie zwingend, um beispielsweise UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln und um bei der Bundesagentur für Arbeit die Betriebsnummer zu beantragen.
Ich habe noch keine Unternehmensnummer. Wie erhalte ich schnellstmöglich die Unternehmensnummer für mein Unternehmen?
Sofern Ihr Unternehmen noch nicht bei der BGW angemeldet ist, können Sie die Anmeldung online vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Vergabe der Unternehmensnummer nicht automatisiert erfolgen kann und immer eine interne Prüfung nötig ist, die einige Tage in Anspruch nimmt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir weder die Unternehmensnummer noch weitere Daten, zum Beispiel die PIN oder einen Freischaltcode, am Telefon oder per E-Mail weitergeben. Die Mitteilung der Unternehmensnummer erfolgt auch nicht an Dritte, zum Beispiel die Steuerberatung. Auch eine Steuerberatungsvollmacht reicht dafür nicht aus.
Bitte beachten Sie:
Sie erhalten die Unternehmensnummer und die Aufnahmeunterlagen auf dem Postweg an die Betriebsanschrift. Rechnen Sie deshalb mit etwa einer Woche für den Versand!
Gut zu wissen: Eine Anmeldepflicht des Unternehmens besteht nach § 192 Abs. 1 SGB VII bereits mit vorbereitenden Tätigkeiten und spätestens nach Eröffnung - also nicht erst, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden. Melden Sie das Unternehmen frühzeitig bei der BGW an. Nur so ist auch eine schnelle und rechtzeitige Bearbeitung und Vergabe der Unternehmensnummer möglich.
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zur neuen Unternehmensnummer
Ihre 15-stellige Unternehmensnummer finden Sie (zumeist oben rechts) auf unseren an Sie gerichteten Schreiben, zum Beispiel auf dem jährlichen Beitragsbescheid, dem Zuständigkeitsbescheid oder dem Veranlagungsbescheid.
Sie sind noch nicht Mitglied? Dann können Sie sich online bei uns anmelden.
Sie sind zwar bei uns Mitglied, aber können Ihre Unternehmensnummer nicht finden? Rufen Sie uns gern an, dann senden wir Ihnen Ihre Unternehmensnummer nochmals postalisch zu. Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst, daher beachten Sie bitte, dass wir weder die Unternehmensnummer noch weitere Daten, zum Beispiel die PIN oder einen Freischaltcode, am Telefon oder per E-Mail weitergeben.
Kontakt: Beiträge und Versicherungen
+49 40 20207-1190 Zum Kontaktformular
Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
Eine Unternehmensnummer je Unternehmen ersetzt die vielen Systeme von Mitgliedsnummern bei Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.
Die Umstellung hängt eng mit der Registermodernisierung in Deutschland zusammen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsbestrebungen von Bund, Ländern und Kommunen, an denen auch die Unfallversicherung beteiligt ist. Mit der Umstellung auf eine einheitliche Unternehmensnummer wird die Grundlage dafür geschaffen, Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen digital anzubieten und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.
Die Umstellung betrifft ausschließlich die Kunden-/Mitgliedsnummern von Unternehmen. Unverändert bleiben Betriebsstättennummern (zum Beispiel A123456BBS) oder Kundennummern von persönlichen Versicherungen (zum Beispiel A123456C01).
Die Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich zusammen aus einer zufälligen Ziffernfolge und werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).
Beispiel:
1234 1234 1234 001
Unternehmer/-in + zugehöriges Unternehmen
- 1234 1234 1234 001 – Ambulanter Pflegedienst von Erika Musterfrau
- 1234 1234 1234 002 – Kiosk von Erika Musterfrau
Vergleichen Sie bitte die mitgeteilten Unternehmensnummern miteinander. Die letzten drei Ziffern können abweichen, da es sich um die Kennzeichnung der jeweiligen Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers handelt. Sollten hingegen die ersten zwölf Ziffern voneinander abweichen, melden Sie dies bitte der BGW.
Sämtliche Unfallversicherungsträger haben bei der Einführung der einheitlichen Mitgliedsnummer ihren Mitgliedsunternehmen Unternehmensnummern zugeordnet. Vereinzelt wurden dadurch zu Unrecht mehrere Unternehmensnummern für ein Unternehmen vergeben. Diese mehrfache Vergabe musste korrigiert und bestehende Unternehmensnummern gelöscht werden. In der Folge kann es also passieren, dass es nicht mehr möglich ist, die bisherige Unternehmensnummer auf Meine BGW zu verwenden, um beispielsweise eine Unfallanzeige zu erstellen oder einen Freischaltcode für die Unternehmensservices zu beantragen.
Sämtliche Unternehmer, die von einer solchen Korrektur betroffen waren, wurden rechtzeitig gesondert informiert. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, das Schreiben aber nicht mehr vorliegt, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Unternehmerbetreuung der BGW auf:
Kontakt: Beiträge und Versicherungen
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Fragen rund um UV-Meldeverfahren, Stammdatenabruf und Lohnnachweis
Fragen rund um Unternehmensnummer und UV-Meldeverfahren, Stammdatenabruf sowie Lohnnachweis
Sie können den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 sowohl mit der alten Mitglieds-/Kundennummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer wie gewohnt ab dem 01.11.2022 durchführen. Wenn Sie die alte Mitglieds-/Kundennummer verwenden, kann mit den Stammdaten automatisch Ihre neue Unternehmensnummer in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihre zertifizierte Ausfüllhilfe übermittelt werden. Dies hängt aber von Ihrem jeweiligen Entgeltabrechnungsprogramm bzw. Ihrer Ausfüllhilfe ab. Eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe ist nur für die Übermittlung von manuelle erzeugten Daten vorgesehen.
Eine manuelle Eingabe Ihrer neuen Unternehmensnummer in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm muss grundsätzlich nicht erfolgen. Den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 können Sie ab dem 01.11.2022 mit Ihrer alten Mitglieds-/Kundennummer durchführen. Mit den Stammdaten kann die neue Unternehmensnummer automatisch in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden. Dies hängt jedoch von Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm ab.
Wenn Sie für die Übermittlung manuell erzeugter Entgeltdaten eine zertifizierte Ausfüllhilfe benutzen, können Sie Ihre Meldung für das Meldejahr 2023 sowohl mit der bisherigen Mitglieds-/Kundennummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer anstoßen. Wenn Sie Ihre bisherige Mitglieds-/Kundennummer verwenden, kann bei der Übermittlung der Stammdaten automatisch auch Ihre neue Unternehmensnummer in die Ausfüllhilfe übermittelt werden.
Stornierungen in Bezug auf Meldungen, die mit der bisherigen Mitglieds-/Kundennummer abgegeben wurden, können grundsätzlich sowohl mit der Mitglieds-/Kundennummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer durchgeführt werden.
Haben Sie z. B. im Februar 2021 einen Lohnnachweis unter Verwendung Ihrer bisherigen Mitglieds-/Kundennummer eingereicht und wollen diesen nun korrigieren, so kann die Stornierung dieses Lohnnachweises mit der bisherigen Mitglieds-/Kundennummer oder der neuen Unternehmensnummer erfolgen. Verwenden Sie ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm, so erfolgt die Verwendung der bisherigen Mitglieds-/Kundennummer oder der neuen Unternehmensnummer automatisch.
Nach der erfolgreichen Stornierung der ursprünglichen Meldung können Sie den korrigierten Lohnnachweis auch mit der neuen Unternehmensnummer einreichen. Dies ist ebenfalls für Zeiträume vor dem Meldejahr 2023 möglich.