BGW-Mitgliedsbetriebe aus der Wohlfahrtspflege können mit einem Online-Service unter "Meine BGW" die Zahl der Personen melden, die bei ihnen im vergangenen Jahr unentgeltlich oder ehrenamtlich tätig waren. Die BGW erinnert jährlich per Brief an die Meldung.
Alle unentgeltlich oder ehrenamtlich Aktiven sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege automatisch gegen Unfallrisiken versichert - vor Ort wie auf den erforderlichen Wegen.