BGW warnt: Vorsicht bei Gasheizöfen

Pressemitteilung

27.12.2022

Nicht nur Privathaushalte, auch Unternehmen suchen aktuell nach günstigen Heizalternativen. Dabei werden zum Teil mobile Gasheizöfen oder ähnliche Geräte eingesetzt. Doch bei deren Betrieb, insbesondere in Innenräumen, ist Vorsicht geboten, warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Werden die Geräte nicht bestimmungsgemäß genutzt, besteht Brand-, Explosions- und Erstickungsgefahr.

Brand- und Erstickungsgefahr

Zur Wärmeerzeugung kommt bei Gasheizern immer ein Gefahrstoff zum Einsatz, denn die Gasflaschen enthalten Flüssiggas. Üblicherweise handelt es sich um Butan, Propan oder ein Gemisch davon. Gefahr besteht, wenn Gas unkontrolliert entweicht, zum Beispiel durch fehlerhaften Anschluss oder eine beschädigte Anschlussleitung zur Gasflasche. In der Nähe von Zündquellen kann es dann zu einer Explosion und einem Brand kommen.

Zudem besteht Erstickungsgefahr. Propan und Butan sind schwerer als Luft und können sich etwa im Keller oder am Kellereingang ansammeln. Deshalb ist es in der Regel verboten, Gasflaschen unter der Erdgleiche zu lagern oder zu betreiben, beispielsweise in Kellerräumen oder Souterrains. Durch die Verbrennung der Gase wird außerdem Sauerstoff aus der Umgebungsluft verbraucht. Dadurch steigt der Anteil von Kohlendioxid und Kohlenmonoxid, was ebenfalls zur Erstickung führen kann.

Was Unternehmen wissen müssen

Nicht alle Geräte sind für die gewerbliche Nutzung geeignet. Ob dies der Fall ist, steht in der Bedienungsanleitung oder kann bei der Herstellungsfirma erfragt werden. Ist der gewerbliche Betrieb erlaubt, sind die Bedingungen dafür eingeschränkt – beispielsweise hinsichtlich der Lüftung und der Auswahl des Druckminderers. Auch, ob ein Gerät für die Nutzung in Innenräumen zugelassen ist, geht aus der Anleitung hervor. Wer ein Gasheizgerät einsetzen möchte, sollte sich vorab gründlich mit dessen Bedienung auseinandersetzen, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und Beschäftigte im richtigen Umgang unterweisen.

Vor der Inbetriebnahme müssen folgende Fragen mit „Ja“ beantwortet werden können:

  1. Ist das Gerät für die gewerbliche Nutzung geeignet?
  2. Darf das Gerät unter den geplanten Bedingungen betrieben werden?
  3. Wurde eine Gefährdungsbeurteilung erstellt?

Nicht in der Nähe von entzündbaren Stoffen

Besonders gefährlich ist der Betrieb eines Gasheizers grundsätzlich, wenn sich explosive oder entflammbare Stoffe im Aufstellraum befinden. Dort, wo Unternehmen entzündbare Stoffe lagern oder benutzen, ist die Verwendung daher verboten. Zu solchen Stoffen zählen auch Alltagsprodukte wie Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Kleber oder Haarsprays. Besonders kritisch ist daher unter anderem die Verwendung in Betrieben der Beauty- und Wellnessbranche, Friseursalons, therapeutischen Praxen, oder auch in Tätowier- und Piercing-Studios.

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung gibt es von der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei Fragen können sich Versicherte der BGW auch an deren Präventionsdienste wenden. Mehr Infos gibt es auf www.bgw-online.de/gasheizoefen.

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Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für mehr als 9,3 Millionen Versicherte in über 657.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

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