
Verschlüsselte Kommunikation über das besondere elektronische Behördenpostfach
Sie möchten der BGW im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens eine Nachricht schicken? Dann nutzen Sie das besondere elektronische Behördenpostfach (kurz beBPo).
Beim beBPo handelt es sich um ein gesichertes Verfahren, welches speziell für die Kommunikation in den Bereichen eJustiz und eGovernment entwickelt wurde. Sie können es nutzen, sofern Sie zu einer der nachstehenden Gruppen gehören:
- Gericht
- Anwalt/Anwältin und Staatsanwaltschaft
- Notariat
- Deutschen Rentenversicherung
- Finanzamt
- Gesundheitsamt
- Gewerbeamt oder Gewerbeaufsichtsamt
- Kassenärztlichen Vereinigung oder Krankenkasse
- Polizei
Sobald die BGW eine Nachricht über das Behörenpostfach von Ihnen erhalten hat, antwortet sie über denselben Weg.
Sollten Sie bereits für ein bestehendes Verwaltungsverfahren über ein Aktenzeichen der BGW verfügen, dann tragen Sie dieses bitte im XJustiz-Datensatz ein.
Die SAFE-Adresse der BGW lautet: DE.Justiz.35c851e8-d416-4fe5-8b09-0b1aa24bf62b.ee96
Weitere Informationen sind auf der Seite der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz zu finden.