Gasflamme in einem Gasheizofen oder Boiler

Vorsicht bei Gasheizöfen

Winter, gestiegene Energiekosten: Unternehmen suchen nach Lösungen. Bei mobilen Gasheizöfen oder ähnlichen Geräten, die insbesondere in Innenräumen betrieben werden, ist jedoch Vorsicht geboten: Bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung besteht Brand-, Explosions- und Erstickungsgefahr.

In solchen Gasheizern – ob Katalytöfen oder Modellen mit offener Flamme – kommt ein Gefahrstoff zum Einsatz: das Flüssiggas, das für die Erzeugung der Wärme verbrannt und in Gasflaschen bereitgestellt wird. In der Regel handelt es sich um Butan oder Propan oder ein Gemisch davon.

Eine beschädigte Anschlussleitung zur Gasflasche kann dazu führen, dass das Gas unkontrolliert entweicht. In der Nähe von Zündquellen kann es dann zu einer Explosion und einem Brand kommen. Wichtig ist deshalb, dass bekannt ist, was beim Anschließen zu beachten ist, und dass sich keine explosiven oder entflammbaren Stoffe im Aufstellraum des Gasheizers befinden.

Außerdem besteht Erstickungsgefahr, wenn das Gas unkontrolliert entweicht. Propan und Butan sind schwerer als Luft und können sich beispielsweise im Keller oder am Kellereingang ansammeln. Deshalb sind in der Regel die Lagerung und der Betrieb von Gasflaschen unter der Erdgleiche, also in Kellerräumen, Souterrains und ähnlichen Bereichen, verboten.

Erstickungsgefahr besteht auch, weil für die Verbrennung der Gase Sauerstoff aus der Umgebungsluft verbraucht wird. Der Anteil an Kohlendioxid und – bei Sauerstoffmangel durch nicht ausreichende Belüftung – ­auch Kohlenmonoxid steigt und kann zur Erstickung führen.

Bitte informieren Sie sich unbedingt vor dem Kauf, ob das jeweilige Heizgerät für Ihren Verwendungszweck geeignet ist!

Die Gefährdung ist nicht zu unterschätzen: Unfälle mit solchen Geräten treten immer wieder auf. Es ist auch schon zu verheerenden Bränden mit vielen Todesfällen gekommen.

Was ist zu tun?

  1. Prüfen Sie, ob das Gerät für die gewerbliche Nutzung geeignet ist. Die Informationen dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung oder fragen Sie bei der Herstellungsfirma nach.
  2. Vorausgesetzt der Gasheizer ist für die gewerbliche Nutzung erlaubt: Prüfen Sie, unter welchen Bedingungen Sie das Gerät betreiben dürfen. Was ist beispielsweise hinsichtlich der Lüftung und der Auswahl des Druckminderers zu beachten?
  3. Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme des Geräts. Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei Fragen können Sie sich auch an die Präventionsdienste der BGW wenden.


 

Von: Karolina Zmijewska