Für Versicherte

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und im Regressverfahren und bei der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs nach SGB IX.

Seit dem 25.05.2018 gilt unmittelbar die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In diesem Zusammenhang sind besondere Informationspflichten zu berücksichtigen, Art. 13, 14 DSGVO i.V.m. §§ 82, 82a Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X). Wir informieren Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

I. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortliche Stelle ist die

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg

Unsere/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie unter: datenschutz@bgw-online.de

II. Was ist der Zweck der Verarbeitung?

Die BGW ist im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung verpflichtet, die erforderlichen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Zu unseren Aufgaben als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland gehört es, den Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verhindern. Nach einem Arbeitsunfall oder dem Auftreten einer Berufskrankheit tragen wir die Kosten, entschädigen die Versicherten und sorgen für eine umfassende Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Eine Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch uns nur, soweit dies zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist. Eine Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die für einen konkreten Zweck erhoben wurden, ist nur zulässig, wenn sie für eine andere Aufgabe zwingend erforderlich sind, die uns gesetzlich zugewiesen wurde.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn wir Erstattungsansprüche (Regress) gegen mögliche Schädiger prüfen.

Dies ist auch der Fall, wenn Leistungen für Hinterbliebene geprüft werden.

Eine vollständige Übersicht unserer Aufgaben ist in § 199 SGB VII geregelt:

  1. die Feststellung der Zuständigkeit und des Versicherungsstatus,
  2. die Erbringung der Leistungen nach dem Dritten Kapitel (SGB VII) einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen,
  3. die Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen nach dem Sechsten Kapitel (SGB VII),
  4. die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen,
  5. die Verhütung von Versicherungsfällen, die Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe nach dem Zweiten Kapitel (SGB VII),
  6. die Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Versicherten.

Eine Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die für einen konkreten Zweck erhoben wurden, ist nur zulässig, wenn dies für eine andere gesetzlich definierte Aufgabe erforderlich ist (§ 67c Abs. 2 SGB X).

Bei Rehabilitationsleistungen nach SGB IX werden Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Antragsbearbeitung/Feststellung Ihres Rehabilitationsbedarfs verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich aus den für unseren Trägerbereich geltenden Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB VII und SGB IX sowie SGB X). Leistungen zur Teilhabe bedürfen immer Ihrer Zustimmung (§ 8 Abs. 4 SGB IX).

Bei der Bearbeitung Ihres Antrags / Feststellung Ihres Rehabilitationsbedarfs ist eine Abstimmung mit weiteren Rehabilitationsträgern oder Stellen erforderlich, um die für Sie konkret in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen (§§ 14-23 SGB IX). Dies umfasst insbesondere die sog. Teilhabeplanung, die in Abstimmung mit Ihnen durchgeführt wird.

Damit verbundene Datenverarbeitungen sind in der entsprechenden Anlage näher erläutert. Bei einer Teilhabeplanung ist es möglich, dass – in Abstimmung mit Ihnen – die Verantwortung für das Verfahren und damit auch die datenschutzrechtliche Verantwortung von uns auf einen anderen beteiligten Rehabilitationsträger übergeht.

III. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?

1. Gesetz (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i.V.m. den jeweiligen Vorschriften des Sozialgesetzbuches)

Personenbezogene Daten, die die BGW im Hinblick auf ihre gesetzlichen Aufgaben verarbeitet (Sozialdaten) unterliegen dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I). Sozialdaten werden nur im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) verarbeiten. Unsere Beschäftigten erhalten nur dann Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten, wenn sie diese zur Aufgabenerfüllung benötigen.

Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben sind wir gesetzlich befugt und verpflichtet, alle für die Beurteilung Ihres Versicherungsfalles erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Gesetzliche Grundlage hierfür sind insbesondere die EU Datenschutzgrundverordnung und das Siebte und Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches.

Da wir unsere Aufgabe nur mit vollständigen Daten erfüllen können, haben Sie in diesem Umfang auch eine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Wenn Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann es sein, dass wir nicht ermitteln können, ob Ihr Anspruch zutreffend ist. Dadurch könnten Ihnen Nachteile bis hin zur Leistungsversagung entstehen.

Soweit es uns möglich ist, werden wir die erforderlichen personenbezogenen Daten direkt bei Ihnen erheben. Da diese Möglichkeit nicht immer besteht, gibt es gesetzliche Ausnahmen von diesem Direkterhebungsgrundsatz (§ 67a SGB X). Die Daten dürfen dann bei anderen Stellen angefordert werden, wie z.B. von Ihren behandelnden Ärztinnen oder Ärzten, Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. In diesen Ausnahmefällen haben Sie das Recht, über die übermittelten Daten informiert zu werden.

2. Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO)

Soweit eine Datenverarbeitung mit Ihrer Einwilligung als sinnvoll erachtet wird, werden wir Ihnen bei der Einholung Ihrer Einwilligung, die Vor- und Nachteile Ihrer freien Entscheidung erläutern.

IV. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet?

Relevante personenbezogene Daten bei einem Versicherungsfall sind:

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum etc.),
  • Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.),
  • Abwicklungsdaten (Unfallaktenzeichen, Kontoverbindung etc.),
  • Angaben zum Versicherungsfall (Unfallhergang, Diagnosen, Arztberichte, Gutachten, Vorerkrankungen, Jahresarbeitsverdienst etc.),
  • Regressdaten (Zeugenaussagen, Sachverständige, Angaben von Ermittlungsbehörden, Haftpflichtversicherungen, Schädigende etc.),

Entsprechende Datenkategorien, die zur Feststellung des Rehabilitationsbedarfs nach SGB IX verarbeitet werden, ergeben sich aus § 19 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 55 Abs. 3 GE Reha-Prozess (Art. 14 Abs. 1 lit. d EU-DSGVO, vgl. Beiblatt).

V. Wer erhält Kenntnis von Ihren Daten?

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten an Stellen außerhalb der BGW nur dann, wenn uns das Gesetz diese Übermittlung erlaubt oder anordnet (§ 199 SGB VII, §§ 68 -75 SGB X) oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb der BGW können insbesondere sein:

  • Leistungserbringende Stellen (z. B. am Heilverfahren beteiligte Ärztinnen und Ärzte, Gutachterinnen und Gutachter, Krankenhäuser, Reha-Zentren, Hilfsmitteldienstleistende, Apotheken),
  • Unfallbetrieb (Arbeitgeberin oder Arbeitgeber),
  • andere Leistungsträger (z. B. die Krankenversicherung zur Abwicklung der Auszahlung von Entgeltersatzleistungen, der Renten Service der Deutschen Post zur Auszahlung von Renten, Bundesagentur für Arbeit),
  • andere Unfallversicherungsträger (z.B. für gemeinsame Vorsorgedateien),
  • Der Spitzenverband der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Beteiligte im Regressverfahren (z. B. Unfallbeteiligte, Zeuginnen und Zeugen, Haftpflichtversicherungen, Polizei),
  • Organe der Rechtspflege und Dienstleistende (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Gerichte, Insolvenzverwaltungen, Geldinstitute),
  • Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft),
  • staatliche Arbeitsschutzbehörden.

Beteiligte im Verfahren zur Feststellung des Rehabilitationsbedarfs nach SGB IX:

Bei der Bearbeitung Ihres Antrags / Feststellung Ihres Rehabilitationsbedarfs ist eine Abstimmung mit weiteren Rehabilitationsträgern oder Stellen erforderlich, um die für Sie konkret in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen (§§ 14-23 SGB IX). Dies umfasst insbesondere die sog. Teilhabeplanung, die in Abstimmung mit Ihnen durchgeführt wird. Bei einer Teilhabeplanung ist es möglich, dass – in Abstimmung mit Ihnen – die Verantwortung für das Verfahren und damit auch die datenschutzrechtliche Verantwortung von uns auf einen anderen beteiligten Rehabilitationsträger übergeht. Es ist möglich, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags, insbesondere für die umfassende Bedarfsfeststellung (§ 14 Abs. 2 S. 1 SGB IX), zusätzlich zur Abstimmung mit Rehabilitationsträgern auch die Einbeziehung von anderen Stellen (z. B. Pflegekasse) oder Personen erforderlich ist. Dies kann z.B. die Erhebung oder die Übermittlung von Daten bei, an oder durch diese Stellen und Personen betreffen. In diesem Fall werden Sie zur Wahrung des Datenschutzes erneut einbezogen und erhalten weitere Informationen, z.B. zur dann grundsätzlich erforderlichen Einwilligung, zur Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern (z.B. Ärzten, Psychologen) usw.

VI. Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Übermittlung an ein Land außerhalb der Europäischen Union bzw. an ein Land ohne angemessenes Datenschutzniveau oder an eine internationale Organisation findet regelmäßig nicht statt. In Ausnahmefällen kann eine Übermittlung in Ihrem Interesse zur Leistungserbringung erforderlich sein (z.B. Behandlung im Ausland).

VII. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Daten werden solange gespeichert, wie wir Sie zur Erfüllung unserer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben einschließlich Aufbewahrungspflichten benötigen. Die Speicherdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Soweit es sich um Unfalldaten oder Angaben im Zusammenhang mit Berufskrankheiten handelt, hängt die Speicherdauer davon ab, wie lange die Daten auch nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens erforderlich sein können (z.B. bei Folgebeschwerden).

Bei der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs nach SGB IX werden Ihre Daten nur in dem Umfang und so lange gespeichert, wie dies erforderlich ist für die Bearbeitung des Antrags, bei Abstimmung mit anderen Trägern für die umfassende Bedarfsfeststellung und die Erstellung und Umsetzung des Teilhabeplans und bis zum Ablauf rechtlich vorgegebener Fristen.

VIII. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen und die wir verarbeiten (Art. 15 DSGVO). Daneben haben Sie ein Recht auf Einsicht in alle Sie betreffenden Akten, die die BGW über Sie führt. Einschränkungen sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgesehen, insbesondere wenn in Ihrem eigenen Interesse einzelne Angaben unmittelbar von einer Ärztin oder einem Arzt erläutert werden sollten oder wenn Rechte Dritter betroffen sind.

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer personenbezogenen Daten. Dafür müssen allerdings die Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sein.

IX. Ihr Widerrufsrecht

Wie oben beschrieben, beruht die Datenverarbeitung in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich auf einer gesetzlichen Grundlage. In diesen Fällen steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.

Soweit die Datenverarbeitung jedoch mit Ihrer Einwilligung vorgenommen wurde, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Allerdings gilt der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit. Die bis zu dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs vorgenommene Datenverarbeitung bleibt damit rechtmäßig. Den Widerruf können Sie formlos über die oben genannten Kontaktdaten gegenüber der BGW erklären.

Sofern sich weitere Widerrufsrechte aus dem Verwaltungsverfahren ergeben sollten, werden wir Sie gesondert darauf hinweisen.

X. Ihr Beschwerderecht

Sollten Sie der Ansicht sein, bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, können Sie sich auch an die für die BGW zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn

Fax +49 228 997799-5550
www.bfdi.bund.de