Wo werden die gesetzlichen Anforderungen an Impfungen in der Arbeitsmedizinischen Vorsorge beschrieben?
Die AMR 6.5 (Arbeitsmedizinische Regel „Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“) beschreibt, wie der Arbeitgeber die Verpflichtung zu Impfangeboten im Rahmen der Vorsorge erfüllen kann. Das Impfangebot in der Vorsorge ist eine effektive präventive Maßnahme, um einer erhöhten Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken.
Die AMR 6.5 steht auf der Internetseite des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfaMed) als Download frei zur Verfügung.