Wir haben ein eigenes betriebliches Dokumentationssystem, das wir gerne auch zur Festlegung der betriebsspezifischen Betreuung verwenden würden. Ist das möglich oder muss das Schema in Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 verwendet werden?
In die Ermittlung des erforderlichen Betreuungsumfangs der betriebsspezifischen Betreuung sind alle Aufgabenfelder unter Berücksichtigung der Auslösekriterien und der Aufwandskriterien einzubeziehen. Wenn diese Anforderungen durch ein vorhandenes Dokumentationssystem erfüllt werden, kann dieses verwendet werden.