Wie oft muss der Betrieb den Umfang der Gesamtbetreuung überprüfen?

Der Umfang der Gesamtbetreuung und deren Aufteilung muss regelmäßig überprüft werden. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen, z. B. hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten oder bei neuen Gefährdungen, muss die Betreuung den betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.