Wie korrigiere ich meinen Lohnnachweis und wann muss ich die Korrektur melden?
Korrekturen von bereits abgegebenen Lohnnachweisen sind nur auf elektronischem Wege zulässig und müssen unverzüglich gemeldet werden. Vor der Abgabe des korrigierten digitalen Lohnnachweises müssen Sie die bisherige Meldung stornieren.