Wer sollte informiert werden?
Ansprechpersonenn können der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, der Präventionsdienst der BGW, der Betriebsarzt/-ärztin, die Hygienefachkraft, das Gesundheitsamt und die Pflegedienstleitung sowie ggf. die betriebliche Interessenvertretung sein.