15-neu-fragen-zur-foerderrichtlinie-wer-bezahlt

Das Medizinprodukterecht und das Produktsicherheitsgesetz enthalten hierzu keine speziellen Vorgaben. Insoweit wären ggf. die allgemeinen Grundsätze der Produzenten- und Produkthaftung sowie des Gewährleistungsrechts heranzuziehen. Dies ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.